Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG der TRIPLAN AG
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen TRIPLAN HV-Beschluesse
Bad Soden, den 6. August 2008
Sechs Aktionäre haben gegen die auf der Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 gefassten Beschlüsse in unterschiedlichem Umfang Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Betroffen ist unter anderem die Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages mit der VenturistIT GmbH als Untergesellschaft. Die heute dem Vorstand zugestellten Klagen sind vor dem Landgericht Frankfurt anhängig; die erste mündliche Verhandlung wird voraussichtlich am 23. September 2008 stattfinden.
Der Vorstand
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