Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG der TRIPLAN AG

Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen TRIPLAN HV-Beschluesse

Bad Soden, den 6. August 2008

Sechs Aktionäre haben gegen die auf der Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 gefassten Beschlüsse in unterschiedlichem Umfang Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Betroffen ist unter anderem die Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages mit der VenturistIT GmbH als Untergesellschaft. Die heute dem Vorstand zugestellten Klagen sind vor dem Landgericht Frankfurt anhängig; die erste mündliche Verhandlung wird voraussichtlich am 23. September 2008 stattfinden.

Der Vorstand

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

TRIPLAN AG
Auf der Krautweide 32
65812 Bad Soden

Tel: 06196 / 60 92 - 0
Fax: 06196 / 60 92 - 203
e-mail: info@triplan.com

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