Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG der TRIPLAN AG

TRIPLAN AG gewinnt erste Instanz Freigabeverfahren Anfechtungsklagen gegen HV-Beschluss vom 5. Juni 2008

Bad Soden, den 23. September 2008

Mehrere Aktionäre hatten  u.a. gegen den Hauptversammlungs-Beschluss zum Gewinnabführungsvertrag Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht.  TRIPLAN hat daraufhin beim LG Frankfurt die Freigabe für die notwendige Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister beantragt. Das Landgericht Frankfurt hat durch einen noch nicht rechtskräftigen Beschluss vom heutigen Tage dem Freigabeantrag der TRIPLAN AG stattgegeben (AZ:  3-05 O 203/08 ).  Ausweislich des Beschlusses des LG Frankfurt liegen die Voraussetzungen für die Eintragung in das Handelsregister vor.

Der Vorstand

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

TRIPLAN AG
Auf der Krautweide 32
65812 Bad Soden

Tel: 06196 / 60 92 - 0
Fax: 06196 / 60 92 - 203
e-mail: info@triplan.com

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