Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG der TRIPLAN AG
TRIPLAN AG gewinnt in erster Instanz Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen HV-Beschlüsse vom 5. Juni 2008
Bad Soden, den 31. Oktober 2008
Die TRIPLAN AG gewinnt in der ersten Instanz die von Aktionären erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die auf der Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 gefassten Beschlüsse. Sämtliche Klagen wurden abgewiesen.
Der Vorstand
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