Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG der TRIPLAN AG

TRIPLAN AG gewinnt in erster Instanz Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen HV-Beschlüsse vom 5. Juni 2008

Bad Soden, den 31. Oktober 2008

Die TRIPLAN AG gewinnt in der ersten Instanz die von Aktionären erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die auf der Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 gefassten Beschlüsse. Sämtliche Klagen wurden abgewiesen.

Der Vorstand

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

TRIPLAN AG
Auf der Krautweide 32
65812 Bad Soden

Tel: 06196 / 60 92 - 0
Fax: 06196 / 60 92 - 203
e-mail: info@triplan.com

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