Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG der TRIPLAN AG

OLG weist Beschwerde zum Freigabeverfahren Anfechtungsklagen gegen HV-Beschluss vom 5. Juni 2008 zurück

Bad Soden, den 12. Dezember 2008

TRIPLAN AG (ISIN: DE 0007499303 / Prime Standard) Mehrere Aktionäre hatten u.a. gegen den Hauptversammlungsbeschluss zum Gewinnabführungsvertrag Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Das Landgericht Frankfurt hat durch einen Beschluss vom 07.10.2008 dem Freigabeantrag der TRIPLAN AG stattgegeben (AZ: 3-05 O 203/08).

Gegen diesen Beschluss wurde ein Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main angestrengt. Das OLG Frankfurt am Main hat die Beschwerde der Aktionäre zurückgewiesen (Geschäftsnummer: 5 W 31/08). Der Antrag auf Eintragung in das Handelsregister wurde eingereicht.

Der Vorstand

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

TRIPLAN AG
Auf der Krautweide 32
65812 Bad Soden

Tel: 06196 / 60 92 - 0
Fax: 06196 / 60 92 - 203
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