Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG der TRIPLAN AG
TRIPLAN AG: Oberlandesgericht Frankfurt weist Aktionärsklagen gegen die TRIPLAN AG ab
Bad Soden, den 08. Juli 2009
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Berufungen von mehreren Aktionären gegen das am 28.10.2008 verkündete Urteil des LG Frankfurt (Anfechtungen von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 der TRIPLAN AG, ISIN: DE 0007499303/Prime Standard) zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt im Ergebnis bestätigt.
Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von sechs Aktionären bezogen sich auf alle von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse. In dem Berufungsverfahren wurden nur noch drei Beschlüsse weiterhin angefochten.
Durch das, durch die TRIPLAN AG im September 2008, beantragte Freigabeverfahren konnten die Beschlüsse zum Teil bereits in das Handelsregister eingetragen werden.
Der Vorstand
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