Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG der TRIPLAN AG

TRIPLAN AG: Oberlandesgericht Frankfurt weist Aktionärsklagen gegen die TRIPLAN AG ab

Bad Soden, den 08. Juli 2009

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Berufungen von mehreren Aktionären gegen das am 28.10.2008 verkündete Urteil des LG Frankfurt (Anfechtungen von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 der TRIPLAN AG, ISIN: DE 0007499303/Prime Standard) zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt im Ergebnis bestätigt.

Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von sechs Aktionären bezogen sich auf alle von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse. In dem Berufungsverfahren wurden nur noch drei Beschlüsse weiterhin angefochten.

Durch das, durch die TRIPLAN AG im September 2008, beantragte Freigabeverfahren konnten die Beschlüsse zum Teil bereits in das Handelsregister eingetragen werden.

Der Vorstand

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

TRIPLAN AG
Auf der Krautweide 32
65812 Bad Soden

Tel: 06196 / 60 92 - 0
Fax: 06196 / 60 92 - 203
e-mail: info@triplan.com

zurück

Vorname*:

Name:*

E-Mail:*

Aktionär:* Ja   Nein
Anmelden
Abmelden

*= Pflichtfelder

Aktuelle Mitteilungen

TRIPLAN AG: Veröffentlichung Halbjahresbericht 2009/2010
mehr

Wechsel im Aufsichtsrat
mehr

Professionell vorbereitet ist schnell gehandelt.
Gefahrenabwehr für den Notfall
Laden Sie sich unseren neuen Flyer zur Gefahrenabwehr-
planung
als PDF auf Ihren PC.