Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG der TRIPLAN AG

TRIPLAN AG: Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig, Aktionärsklagen gegen die TRIPLAN AG endgültig abgewiesen

Bad Soden, den 01. September 2009

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Berufungsklagen von mehreren Aktionären gegen das am 28.10.2008 verkündete Urteil des LG Frankfurt (Anfechtungen von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 der TRIPLAN AG - ISIN: DE 0007499303 / Prime Standard) zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt bestätigt. Gegen das Urteil des OLG Frankfurt wurde von den klagenden Parteien innerhalb der vorgegebenen Fristen kein Rechtsmittel beim BGH eingelegt. Das Verfahren ist somit abgeschlossen.

Die Eintragung der betroffenen Beschlüsse in das Handelsregister wird jetzt zeitnah erfolgen.

Der Vorstand

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

TRIPLAN AG
Auf der Krautweide 32
65812 Bad Soden

Tel: 06196 / 60 92 - 0
Fax: 06196 / 60 92 - 203
e-mail: info@triplan.com

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