Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG der TRIPLAN AG
TRIPLAN AG: neues Aufsichtsratsmitglied bestellt und Aufsichtsratsvorsitzender gewählt
Bad Soden, den 21.10.2004.
Die TRIPLAN AG, Engineering und Solution Provider im Anlagenbau und in der Gebäudetechnik, gibt bekannt, dass Herr Herbert Troup , Kassel, vom Amtsgericht Königstein mit Wirkung vom 15.10.2004 zum Aufsichtsratsmitglied der TRIPLAN AG gemäß § 104 Abs.1 AktG, § 145 FGG bestellt wurde. Damit ist die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats mit mindestens drei Mitgliedern wieder hergestellt.
Mit Herrn Herbert Troup konnte, nach Übereinkunft mit den Großaktionären der Gesellschaft, ein dem Unternehmen bereits früher verbundenes Aufsichtsrats-Mitglied wiedergewonnen werden. Herbert Troup gehörte dem Aufsichtsrat der TRIPLAN AG bereits vom 4. Mai 2000 bis 24. Juni 2004 an.
Der Aufsichtsrat wählte auf seiner Sitzung am 21. Oktober 2004 Herrn Dr. Joachim Hohmann zu seinem Vorsitzenden und Herrn Dieter Kunkel zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.
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