Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG der TRIPLAN AG

TRIPLAN: Ergebnisse der außerordentlichen Hauptversammlung

Bad Soden, den 24.09.2004

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der TRIPLAN AG, Engineering und Solution Provider im Anlagenbau und in der Gebäudetechnik, sind heute alle Tagesordnungspunkte mit deutlicher Mehrheit (98% bis 100 % Ja-Stimmen) abgesetzt worden. Damit entsprachen die Aktionäre den Vorschlägen der Verwaltung.

Die Begründung für diese Vorschläge ist bei den Tagesordnungspunkten 2 und 3 (Ergänzungsantrag der BEKO HOLDING AG wg. Abwahl/Neuwahl Aufsichtsratsmitglied) das Risiko einer Anfechtbarkeit entsprechender Beschlüsse sowie die kurz vor der außerordentlichen Hauptversammlung eingegangene Mitteilung der BEKO an die Gesellschaft, dass sie von ihrem Antrag auf Abberufung und Neuwahl eines Aufsichtsrates Abstand genommen hat.

Der Vorschlag zur Absetzung des Tagesordnungspunktes 1 (Kapitalherabsetzung) wurde gemacht, weil die Neukonstellation in der Aktionärsstruktur es notwendig macht, dass alle Seiten alle Möglichkeiten neu überdenken und daraus ein stimmiges Konzept zur Umsetzung der Kapitalmaßnahmen entwickeln. Die BEKO, die in der Hauptversammlung die Mehrheit der Stimmen hatte, teilte der Gesellschaft ebenfalls vor der Hauptversammlung mit, dass sie einem Beschluss zur Kapitalherabsetzung nicht zustimmen werde. Die Gesellschaft sah deshalb keine andere Möglichkeit, als auch diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

TRIPLAN AG
Auf der Krautweide 32
65812 Bad Soden

Tel: 06196 / 60 92 - 0
Fax: 06196 / 60 92 - 203
e-mail: info@triplan.com

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