Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG der TRIPLAN AG
TRIPLAN erhält etwa DM 1,1 Mio. von Lenzing AG
Bad Soden, den 20.12.2001
Die TRIPLAN AG, ein am SMAX notierter Dienstleister für Industrial Services, gibt bekannt, dass in einem Vergleich mit der Lenzing AG, Österreich, die Zahlung einer ausstehenden Forderung für erbrachte Planungsleistungen in Höhe von etwa ATS 8,0 Mio. vereinbart werden konnte. Die Summe entspricht umgerechnet DM 1,137 Mio.
Die im Verkaufsprospekt zum Börsengang der TRIPLAN AG veröffentlichten strittigen Forderungen aus den Jahren 1995 bis 1997 können damit ausgeglichen werden. Die Zahlung wird in vollem Umfang liquiditätswirksam und wird aufgrund der bereits vor Börsengang gebildeten Wertberichtigung ohne Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der TRIPLAN AG bleiben.
Aufgrund dieses Vergleiches bestehen auch keine weiteren Forderungen gegenüber der TRIPLAN AG und deren 100%-igen österreichischen Tochtergesellschaft TRIPLAN Ingenieur Ges.m.b.H.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
TRIPLAN AG
Auf der Krautweide 32
65812 Bad Soden
Tel: 06196 / 60 92 - 0
Fax: 06196 / 60 92 - 203
e-mail: info@triplan.com
