Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG der TRIPLAN AG

Korrektur der Ad-hoc-Meldung vom 2. April 2004 betreffend den Forderungsverzicht der NORD/LB

Bad Soden, den 10. Mai 2004

Die TRIPLAN AG hat im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung am 2. April 2004 u.a. bekannt gegeben:

“Die TRIPLAN AG gibt bekannt, dass sie mit der NORD / LB einen vollständigen Forderungsverzicht in Höhe von rund EUR 5,6 Mio. vereinbaren konnte.”

Dieser Satz hätte wie folgt lauten sollen:

“Die TRIPLAN AG gibt bekannt, dass sie mit der NORD/LB einen vollständigen Forderungsverzicht in Höhe von rund EUR 5,6 Mio. vereinbaren konnte, wobei eine Besserungsvereinbarung zu Gunsten der NORD/LB bis zum Geschäftsjahr 2008 einschließlich von 50 % des jeweiligen Bilanzgewinnes begrenzt bis zu einer Höhe von insgesamt EUR 2 Mio. vorgesehen ist (ein Bilanzgewinn kann erst ausgewiesen werden, nachdem der Verlustvortrag der Einzelgesellschaft TRIPLAN AG von derzeit EUR 7,2 Mio. ausgeglichen wurde).“

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

TRIPLAN AG
Auf der Krautweide 32
65812 Bad Soden

Tel: 06196 / 60 92 - 0
Fax: 06196 / 60 92 - 203
e-mail: info@triplan.com

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