Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG der TRIPLAN AG
Korrektur der Ad-hoc-Meldung vom 2. April 2004 betreffend den Forderungsverzicht der NORD/LB
Bad Soden, den 10. Mai 2004
Die TRIPLAN AG hat im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung am 2. April 2004 u.a. bekannt gegeben:
“Die TRIPLAN AG gibt bekannt, dass sie mit der NORD / LB einen vollständigen Forderungsverzicht in Höhe von rund EUR 5,6 Mio. vereinbaren konnte.”
Dieser Satz hätte wie folgt lauten sollen:
“Die TRIPLAN AG gibt bekannt, dass sie mit der NORD/LB einen vollständigen Forderungsverzicht in Höhe von rund EUR 5,6 Mio. vereinbaren konnte, wobei eine Besserungsvereinbarung zu Gunsten der NORD/LB bis zum Geschäftsjahr 2008 einschließlich von 50 % des jeweiligen Bilanzgewinnes begrenzt bis zu einer Höhe von insgesamt EUR 2 Mio. vorgesehen ist (ein Bilanzgewinn kann erst ausgewiesen werden, nachdem der Verlustvortrag der Einzelgesellschaft TRIPLAN AG von derzeit EUR 7,2 Mio. ausgeglichen wurde).“
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
TRIPLAN AG
Auf der Krautweide 32
65812 Bad Soden
Tel: 06196 / 60 92 - 0
Fax: 06196 / 60 92 - 203
e-mail: info@triplan.com
