Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG der TRIPLAN AG

Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz

Bad Soden, den 13.5.2003

Die TRIPLAN AG zeigt den Verlust von wenigstens der Hälfte des Grundkapitals an. Im wesentlichen stammt der Verlust aus Wertberichtigungen auf Forderungen. Der Vorstand ruft gemäß § 92 Abs. 1 Aktiengesetz am 26. Juni 2003 die außerordentliche Hauptversammlung zusammen mit der ordentlichen Hauptversammlung ein.
Auf die Liquidität und die weitere Entwicklung des Unternehmens hat dieser Umstand keine direkten Auswirkungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

TRIPLAN AG
Auf der Krautweide 32
65812 Bad Soden

Tel: 06196 / 60 92 - 0
Fax: 06196 / 60 92 - 203
e-mail: info@triplan.com

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